I Geltungsbereich

1. Für alle Geschäftsbeziehungen zwischen uns und unseren Kunden gelten ausschließlich diese allgemeinen Geschäftsbedingungen, die der Kunde spätestens bei Auftragserteilung anerkennt. Alle im Widerspruch zu diesen Geschäftsbedingungen stehenden Bedingungen des Kunden gelten nur dann, wenn diese von uns schriftlich anerkannt worden sind.

II. Vertragsinhalt.

1. Unsere Angebote erfolgen unverbindlich und freibleibend. Für Art, Umfang und Preis der zu liefernden Ware ist allein unsere Auftragsbestätigung maßgebend.

2. Wir nehmen Ihr Angebot auf Abschluss eines Kaufvertrages unter dem Vorbehalt an, dass wir für jedes bestellte Teil genügend Aufträge für eine zumindest kostendeckende Produktion erhalten und wir von unseren Vorlieferanten/Produzenten die bestellte Ware rechtzeitig, in ausreichender Menge und Qualität erhalten.

3.1 Eine Teillieferung stellt keine Annahme/Bestätigung einer Bestellung dar.

III. Lieferung, Versand, Gefahrtragung

1. Die Lieferung der Ware erfolgt ab Werk Wietmarschen-Lohne.

2. Wir sind berechtigt, Warenlieferung nur gegen Nachnahme oder Vorkasse zu liefern.

3. Wenn die Abnahme der gekauften Ware infolge eines Umstandes, den der Kunde zu vertreten hat, nicht umgehend erfolgt, können wir nach Setzung einer angemessenen Nachfrist nach unserer Wahl vom Vertrag zurücktreten und / oder Schadensersatz verlangen.

IV. Lieferfristen

1. Fixgeschäfte werden von uns grundsätzlich nicht getätigt.

2. Unsere Liefertermine verstehen sich nicht als feststehend, wir behalten uns vor, neu anzufertigende Waren innerhalb einer Frist von vier Wochen vor bis sechs Wochen nach dem jeweils genannten Termin zu liefern, im Übrigen innerhalb eines Zeitraumes von zwei Wochen vor bis zwei Wochen nach dem genannten Termin.

V. Unterbrechung oder Verzögerung der Lieferung, Nichtlieferung

1. Bei höherer Gewalt, Krieg, Einfuhrsperre, Arbeitskampfmaßnahmen, behördlichen Maßnahmen oder bei von uns nicht zu vertretenden Betriebsstörungen sind wir berechtigt, ganz oder teilweise vom Vertrag zurückzutreten. Treten wir nicht zurück, wird automatisch die Lieferungs- bzw. Abnahmefrist um die Dauer der Behinderung verlängert. Diese Verlängerung tritt dann ein, wenn wir, sobald von uns eine Überschreitung etwaiger Lieferfristen zu erkennen ist, Grund und voraussichtliche Dauer der Behinderung dem Kunden mitteilen.

2. Weitergehende Ansprüche für nicht oder verspätet erfolgte Lieferungen, insbesondere Schadenersatzansprüche, kann der Kunde nicht geltend machen.

3. Aufträge können grundsätzlich nicht storniert werden. Deshalb kommt eine Stornierung eines Auftrages nur dann in Betracht, wenn wir dieser ausdrücklich zustimmen und sich der Kunde bereiterklärt, eine Stornogebühr i.H.v. 30 % des Auftragswertes zzgl. der gesetzlichen MWSt, mindestens jedoch EUR 100,-- als Bearbeitungsgebühr, zu zahlen. Vertragsaufhebung/Stornierung ist nur aufgrund besonderer schriftlicher Vereinbarung möglich. Dem Kunden bleibt nachgelassen, den Nachweis zu führen, dass ein niedrigerer Schaden durch die Stornierung entstanden ist.

VI. Gewährleistung

1. Voraussetzung für jegliche Gewährleistungsrechte des Käufers ist dessen ordnungsgemäße Erfüllung aller nach §377 HGB geschuldeten Untersuchungs- und Rügeobliegenheiten.

2. Geringfügige, insbesondere handelsübliche Abweichungen in Farbe, Ausrüstung, Verarbeitung oder Qualität der Ware stellen keine Mängel dar und können nicht beanstandet werden.

3. Gewährleistungsansprüche können vom Käufer nur innerhalb von 12 Monaten nach Gefahrübergang geltend gemacht werden.

4. Bei Mängeln der Ware hat der Käufer ein Recht auf Nichterfüllung in Form der Mangelbeseitigung oder Lieferung einer mangelfreien Sache. Bei Fehlschlagen der Nacherfüllung ist der Käufer berechtigt, den Kaufpreis zu mindern oder vom Vertrag zurückzutreten.

5. Vor Rücksendung der Ware soll der Käufer eine Retourennummer bei uns anfordern.

6. Etwaige Gewährleistungsrechte erlöschen, wenn die Ware vom Kunden oder in dessen Auftrag verändert worden ist.

VII. Zahlung

1. Soweit nicht anders vereinbart, beliefern wir Kunden außerhalb der Bundesrepublik Deutschland nur gegen Vorkasse. Bei Zahlung gegen Vorkasse ist grundsätzlich vor Produktionsbeginn eine Anzahlung i. H. v. 30 % des Auftragswertes fällig.

2. Unsere Preise verstehen sich ab Werk, zuzüglich der jeweiligen gesetzlichen Mehrwertsteuer und ausschließlich der Kosten für Verpackung, soweit nicht ausdrücklich anders vereinbart.

3. Der Kaufpreis ist innerhalb von 30 Tagen ab Rechnungsstellung zur Zahlung fällig. Nach Fälligkeit werden Verzugszinsen i. H. v. 9 % über dem jeweiligen Basiszinssatz p.a. berechnet. Die Geltendmachung eines weiteren Verzugsschadens behalten wir uns vor.

4. Bei Bezahlung durch Überweisung ist das Datum der Wertstellung auf unserem Konto maßgebend. Schecks werden nicht akzeptiert.

5. Eingehende Zahlungen werden zuerst zur Begleichung älterer Forderungen zuzüglich etwaig aufgelaufener Verzugszinsen oder weiterer Verzugskosten verwendet.

6. Jede Überweisung hat unter Angabe der IBAN-Nr. zu erfolgen.

VIII. Aufrechnung

1. Ein Recht zur Aufrechnung steht dem Kunden nur zu, soweit seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt oder von uns unbestritten sind.

IX. Zahlungsverzug

1. Bis zur vollständigen Zahlung aller fälligen Rechnungsbeträge einschließlich Verzugszinsen und Verzugskosten sind wir zu keiner weiteren Lieferung aus irgendeinem laufenden Vertrag verpflichtet.

2. Ist der Kunde mit einer fälligen Zahlung in Verzug oder tritt in seinen Vermögensverhältnissen eine wesentliche Verschlechterung ein, so sind wir berechtigt, noch ausstehende Warenlieferungen unter Fortfall des Zahlungszieles nur gegen Vorkasse auszuführen. Nach unserer Wahl können wir in diesem Fall aber auch von allen bestehenden Verträgen ganz oder zum Teil zurücktreten.

3. Gewährte Sonderkonditionen (Rabatte, Sonderpreise,) verlieren Ihre Gültigkeit, sobald der Kunde nicht rechtzeitig gem. Absatz VII Punkt 2 zahlt.

X. Eigentumsvorbehalt

1. Wir behalten uns das Eigentum an der von uns gelieferten Ware bis zur vollständigen Bezahlung vor. Gegenüber Kaufleuten gilt zusätzlich, dass wir uns das Eigentum bis zur vollständigen Tilgung sämtlicher uns aus diesem Vertrag und aus der Geschäftsverbindung zu dem Kunden jetzt und künftig, gleich aus welchem Rechtsgrund, zustehenden Forderungen, die im Zeitpunkt des Vertragsabschlusses entstehen oder bereits entstanden waren, vorbehalten. Die Einstellung der einzelnen Forderungen in eine laufende Rechnung sowie die Saldoziehung und deren Anerkennung berührt den Eigentumsvorbehalt nicht. Als Bezahlung gilt der Eingang des Gegenwertes beim Verkäufer. Im Falle der Bezahlung durch Scheck-/Wechsel- bleibt der Eigentumsvorbehalt bis zur Einlösung des Schecks oder Wechsels bestehen.

2. Der Käufer ist zur Weiterveräußerung der Vorbehaltsware im ordnungsgemäßen Geschäftsverkehr berechtigt; eine Verpfändung oder Sicherungsübereignung ist ihm jedoch nicht gestattet.

3. Der Käufer tritt seine Forderungen aus der Weiterveräußerung der Vorbehaltsware schon jetzt an den Verkäufer ab; der Verkäufer nimmt diese Abtretung an. Ungeachtet der Abtretung und des Einziehungsrechtes des Verkäufers ist der Käufer zur Einziehung so lange berechtigt, als er seinen Verpflichtungen gegenüber dem Verkäufer nachkommt und nicht in Vermögensverfall gerät, bzw. solange die Ermächtigung von uns nicht widerrufen wurde. Er hat auf Verlangen des Verkäufers diesem die zur Einziehung erforderlichen Angaben über die abgetretenen Forderungen zu machen und den Schuldnern die Abtretung mitzuteilen.

4. Wird die Vorbehaltsware zusammen mit anderen Waren weiterveräußert, so gilt die oben vereinbarte Vorausabtretung in Höhe des Rechnungswertes der Vorbehaltsware, die zusammen mit anderen Waren weiter veräußert wird.

5. Bei Pfändungen, Zwangsvollstreckungsmaßnahmen oder sonstigen Eingriffen Dritter in die Vorbehaltsware oder die im Voraus abgetretenen Forderungen hat der Käufer den Verkäufer unverzüglich unter Übergabe der für eine Intervention notwendigen Unterlagen zu unterrichten.

6. Der Verkäufer verpflichtet sich, die ihm nach den vorstehenden Bestimmungen zustehenden Sicherungen nach seiner Wahl auf Verlangen des Käufers insoweit freizugeben, als der Wert die zu sichernden Forderungen um 10 % Übersteigt.

7. Der Käufer darf keine Vereinbarung eingehen, welche die Vorausabtretungen der Forderungen an den Verkäufer zunichte machen oder beeinträchtigen.

XI. Schadensersatz

1. Im Falle von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit unsererseits oder von Seiten unserer Vertreter oder Erfüllungsgehilfen haften wir nach den gesetzlichen Regeln; ebenso bei schuldhafter Verletzung von wesentlichen Vertragspflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglichet und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertraut und vertrauen darf.

2. Soweit keine vorsätzliche Vertragsverletzung vorliegt, ist unsere Schadensersatzhaftung auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden begrenzt.

3. Die Haftung wegen schuldhafter Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz bleiben unberührt.

4. Soweit vorstehend nicht ausdrücklich anders geregelt, ist unsere Haftung ausgeschlossen.

XII. Allgemeine Bestimmungen, Gerichtsstand

1. Auf sämtliche Verträge mit uns findet das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts Anwendung.

2. Erfüllungsort sowie ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit sämtlichen Verträgen mit uns ist 49835 Wietmarschen-Lohne, Deutschland.